Meldeschein |
Das Formular muss laut Meldegesetz für alle Gäste ausgefüllt werden.
pro Familie / Zimmer ein Formular ausfüllen
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Diese Daten werden entsprechend der DSGVO vertraulich behandelt und nach dem gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum vernichtet
Gemäß § 31 Satz 2 BMG werden die vorstehend im Rhamen des Meldescheins gemachten Angaben auch für die Ausstellung meiner Füssen Card genutzt und diesbezüglich vom Gastgeber an den Herausgeber der Füsen Card, Füssen Tourismus und Marketing, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen, Kaie´ser-Maximilia-Platz 1, 87629 Füssen, übermittelt
Der ausgefüllte Meldeschein muss zur Kontrolle berechtigten Institutionen auf Verlangen vorgelegt und in begründeten Einzelfällen ausgehändigt werden. Unbefugte Personen dürfen keinen Zugang zum ausgefüllten Meldeschein haben.
Aufbewahrungspflicht für Meldeschein:
Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus §30 Abs. 4 BMG. Der ausgefüllte Meldeschein muß ein Jahr lang aufbewahrt werden (ab Anreisetag des Gastes)